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Modelle der kommunalen Zusammenarbeit

Zukunftsweisende Partnerschaften: Gemeinsam schaffen wir Mehrwerte

Die Zusammenarbeit in einer ÖPP zwischen REMONDIS und Kommunen bietet zahlreiche Möglichkeiten, um gemeinsam innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich der Recycling- und Umweltdienstleistungen zu entwickeln und lokal umzusetzen. Je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Kommunen gibt es hierfür unterschiedliche Modelle einer Partnerschaft. Ob in einer engen Kooperation, mit uns als Betreiber oder Betriebsführer: Wir stehen Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite und gehen zusammen den Weg in eine zukunftsweisende Daseinsvorsorge. Informieren Sie sich hier über unsere vielseitigen Modelle der Zusammenarbeit. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.

„Die kommunale Hoheit steht in unseren ÖPPs an vorderster Stelle. Wir sind Ihr Partner, der mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Daseinsvorsorge zukunftsfähig und wirtschaftlich gestaltet.“

Thomas Conzendorf, Vorstand REMONDIS

Kooperationsmodell – Partnerschaft für langfristige Vorteile und Stabilität

Das Kooperationsmodell stellt eine langfristige Partnerschaft dar, die in Form einer gemeinsamen Gesellschaft organisiert ist. Diese wird entweder neu gegründet oder entsteht durch den Erwerb einer Beteiligung von REMONDIS an einem bestehenden kommunalen Unternehmen. Dabei behält die Kommune in der Regel eine Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent, was ihr die finale hoheitliche Entscheidungsgewalt und Kontrolle sichert. Die gemeinsame ÖPP-Gesellschaft übernimmt sowohl die operativen Leistungen als auch die Finanzierung von Investitionen, wodurch eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Entsorgungs- und Umweltdienstleistungen gewährleistet wird.

Durch die kollektive Verantwortung von Kommune und REMONDIS wird eine enge Zusammenarbeit und einvernehmliche Zielsetzung sichergestellt. Der Verkaufserlös fließt unmittelbar in die kommunale Kasse, was finanzielle Flexibilität ermöglicht. In der Rolle des Mehrheitsgesellschafters kann die Kommune außerdem die strategische Ausrichtung der gemeinsamen Unternehmung maßgeblich beeinflussen. Gewinne werden in Form ungebundener Gelder ausgeschüttet, die von der Kommune frei für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können. Das verschafft der öffentlichen Hand zusätzliche finanzielle Spielräume.

Merkmale Kooperationsmodell
Vertragszeitraum10 Jahre - unbefristet
Entscheidungs­gewaltK
InvestitionenKR
Planung und KonstruktionKR
Betriebs­verantwortungKR
Betriebs­führungKR
Equipment­stellungKR
Leistungs­erbringungKR
Instand­haltungKR
Strategische BeratungC
Direkterhalt von GeldmittelnC
Gewinn­ausschüttungC
Überkreuz­beteiligung*C

*REMONDIS (RE) und Kommune (K) ergänzen sich bei einzelnen Leistungen. Zum Beispiel: REMONDIS bringt eine Niederlassung ein und die Kommune ihren Abfallwirtschaftsbetrieb.

Fragen und Antworten zum Kooperationsmodell

Eine Kooperation mit uns kann dazu beitragen, effiziente und nachhaltige Lösungen für kommunale Entsorgungs- und Umweltdienstleistungen zu schaffen. Damit die Zusammenarbeit von Erfolg gekrönt ist, sollten vorher jedoch alle relevanten Fragen geklärt sein. Wir machen den Anfang und beantworten Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Kooperationsmodell.

Was ist ein Kooperationsmodell und wie ist die Aufgabenverteilung der Partner geregelt?

Beim Kooperationsmodell gründen Kommune und privater Partner gemeinsam eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft – häufig in Form einer GmbH. In der Regel hält die Kommune eine Mehrheitsbeteiligung von min- destens 51 Prozent und sichert sich damit die hoheitliche Entscheidungsgewalt. Doch auch hier sind verschie- dene Beteiligungsverhältnisse möglich. Der private Partner bringt unternehmerisches Know-how, Kapital und operative Expertise ein. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Gesellschaftsvertrag verbindlich gere- gelt.

In welchen Bereichen ist ein Kooperationsmodell möglich?

Das Kooperationsmodell eignet sich für viele Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, beispielsweise für die Abfallwirtschaft und das Recycling, die Energie- und Wärmeversorgung, die Wasserver- und Abwasserentsorgung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die kommunale IT-Infrastruktur. Grundsätzlich ist es überall dort möglich, wo kommunale Expertise oder Infrastruktur durch privates Fachwissen langfristig und auf Augenhöhe ergänzt werden kann.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für ein Kooperationsmodell?

Für das Kooperationsmodell gelten mehrere rechtliche Grundlagen: das Gesellschaftsrecht (insb. GmbHG), das kommunale Wirtschaftsrecht der jeweiligen Gemeindeordnung sowie das europäische und nationale Vergaberecht. Die Auswahl des privaten Partners muss in der Regel über ein transparentes Vergabeverfahren erfolgen. Zusätzlich sind beihilferechtliche Vorgaben der EU sowie kommunalrechtliche Genehmigungspflichten zu beachten.

Warum wird das Kooperationsmodell häufig gewählt?

Das Kooperationsmodell wird häufig gewählt, weil es öffentliche Steuerung mit privater Effizienz verbindet. Die Kommune behält in der Regel durch ihre Mehrheitsbeteiligung die Kontrolle über Leistungsqualität und strategische Ausrichtung, profitiert gleichzeitig aber von der unternehmerischen Flexibilität und dem Kapital des privaten Partners. Gegenüber einer Privatisierung bietet es mehr Einfluss, gegenüber der reinen Eigenrealisierung mehr Effizienz und Innovationspotenzial.

Öffentlich-Private Partnerschaft mit Mehrwert – Referenzprojekte

klimaneutrale Fahrzeugflotte der ASF mit Wasserstofffahrzeugen

Starke Partnerschaft für die Green City Freiburg im Breisgau

Seit 2005 besteht die Zusammenarbeit zwischen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) und REMONDIS.

zur ÖPP in Freiburg im Breisgau

Grossstreuerfahrzeug der FES im Winterdiensteinsatz auf verschneiter Straße

Frankfurt am Main – Partnerschaft für mehr Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlich erfolgreiche ÖPP im Bereich Abfallwirtschaft nach dem klassischen Kooperationsmodell, bei dem die Kommune die hoheitliche Kontrolle ausübt.

zur ÖPP in Frankfurt am Main

Zwei vollelektrische Fahrzeuge für die Straßenreinigung mit Fachkraft für Abfallsammlung vor dem Brandenburger Tor auf dem Luisenplatz in Potsdam

Partnerschaftliche Zusammenarbeit für saubere Straßen in Potsdam

Die Stadtwerke Potsdam GmbH setzt seit 2005 auf die REMONDIS Kommunale Dienste Ost GmbH als zuverlässigen Partner mit bundesweitem Entsorgungsnetz.

zur ÖPP in Potsdam

Betreibermodell – Investitions- und Planungssicherheit für kommunale Projekte

Das Betreibermodell bietet Kommunen eine effektive Möglichkeit, Infrastrukturprojekte umzusetzen und Dienstleistungen bereitzustellen, ohne dabei die finanzielle Last oder das Risiko eines Betriebs tragen zu müssen. Als privater Partner übernimmt REMONDIS die Verantwortung für sämtliche Phasen eines Projekts, angefangen bei der Planung und Konzeption bis hin zur Umsetzung und langfristigen Betreuung. Alle Investitionen, sei es für die Errichtung neuer Anlagen oder die Modernisierung bestehender Infrastruktur, erfolgen durch uns. Dies ermöglicht es der Kommune, von unseren Fachkenntnissen und Ressourcen zu profitieren, ohne dabei finanzielle Risiken eingehen zu müssen.

Mit REMONDIS als Betreiber profitiert die Kommune von Investitions- und Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit der ÖPP hinweg. Die liegt in der Regel zwischen 15 bis 30 Jahren. Da wir bei dieser Form der ÖPP die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Infrastruktur oder Dienstleistungen tragen, sind wir bestrebt, eine hohe Qualität und Effizienz sicherzustellen. Dies wird durch Qualitätsziele gewährleistet, die im Kooperationsvertrag festgeschrieben sind. Hierin wird REMONDIS als privater Partner dazu verpflichtet, bestimmte Standards einzuhalten und regelmäßige Leistungskontrollen zu ermöglichen. So schaffen wir gemeinsam hochwertige und nachhaltige Lösungen für Bürgerinnen und Bürger.

Merkmale Betreibermodell
Vertrags­zeitraum15-30 Jahre
Entscheidungs­gewaltK
InvestitionenR
Planung und KonstruktionR
Betriebs­verantwortungR
Betriebs­führungR
Equipment­stellungR
Leistungs­erbringungR
Instand­haltungR
Strategische BeratungC
Direkterhalt von Geldmitteln-
Gewinn­ausschüttung-
Überkreuz­beteiligung*-

*REMONDIS (RE) und Kommune (K) ergänzen sich bei einzelnen Leistungen. Zum Beispiel: REMONDIS bringt eine Niederlassung ein und die Kommune ihren Abfallwirtschaftsbetrieb.

Fragen und Antworten zum Betreibermodell

Als privater Partner trägt REMONDIS im Betreibermodell die Verantwortung für alle Belange rund um Ihr Projekt. Dazu gehören im Bereich der Abfallwirtschaft beispielsweise der Betrieb von Entsorgungsanlagen und -diensten. Bei der genauen Ausgestaltung einer solchen ÖPP stellen sich jedoch viele Fragen. Die wichtigsten beantworten wir Ihnen hier.

Was ist ein Betreibermodell und wie unterscheidet es sich von einer klassischen Beauftragung?

Beim Betreibermodell überträgt die Kommune langfristig den Betrieb, die Finanzierung und die Verantwortung für eine Infrastruktur oder Dienstleistung der Daseinsvorsorge, beispielsweise eine Abfallbehandlungsanlage oder ein Wärmenetz, einem privaten Unternehmen, während sie selbst Eigentümerin der Infrastruktur bleibt. Die Kommune überträgt dabei das unternehmerische Risiko auf den privaten Partner, welcher im Rahmen der Zusammenarbeit eigenständig auf Basis des Vertrags agiert. Er ist nicht direkt der Verwaltung unterstellt, wie es bei einer klassischen Beauftragung der Fall wäre. 

Welche Aufgaben übernimmt der Betreiber konkret im Betreibermodell?

In einem Betreibermodell einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft übernimmt der private Partner den vollständigen operativen Betrieb der Infrastruktur: Wartung, Instandhaltung, Personalverantwortung, Qualitätssicherung und Finanzierung des laufenden Betriebs. Je nach Vertragsgestaltung kann er auch für Errichtung oder Modernisierung der Anlage zuständig sein – etwa einer Müllverbrennungs-, Klär- oder Biogasanlage. Die genauen Leistungspflichten werden vertraglich definiert und sind verbindlich einzuhalten.

Welche Rolle behält die Kommune im Betreibermodell?

Die Kommune gibt operative Aufgaben ab, behält jedoch die strategische Steuerung und finanzielle Hoheit. Sie definiert Leistungsstandards, Qualitätsziele und Versorgungspflichten im Vertrag und überwacht deren Einhaltung. Weiterhin vertritt die Kommune die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und stellt sicher, dass die bereitgestellte Infrastruktur den jeweiligen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. 

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger durch ein Betreibermodell?

Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch ein Betreibermodell in der Regel wenig. Die Leistungen der Daseinsvorsorge – etwa die Abfallentsorgung oder Energieversorgung – bleiben unverändert. Die Kommune behält dabei die strategische und hoheitliche Verantwortung.

Wer übernimmt die Bürgerkommunikation im Betreibermodell?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bürgerkommunikation – ob strategischer oder politischer Natur – bei der Kommune. Die operative Kommunikation, etwa Hinweise zu Abfuhrterminen oder Störungsmeldungen, kann jedoch vertraglich an den Betreiber übertragen werden. 

Betriebsführungsmodell – Flexibilität und Skalierbarkeit für Kommunen

Das Betriebsführungsmodell stellt eine Art Einstiegsversion der Öffentlich-Privaten Partnerschaft dar und kann eine Laufzeit von 5 bis 15 Jahren haben. REMONDIS als privater Partner ist in dieser Form der ÖPP eigenverantwortlich für Betrieb und Instandhaltung der Anlagen bzw. Dienstleistungen sowie die technischen Prozessabläufe zuständig. Die Kommune bleibt weiterhin Eigentümerin des Anlagenvermögens und verantwortet Planung, Bau und Finanzierung der Infrastruktur oder Dienstleistungen. Diese Konstellation bietet der Kommune die Sicherheit und Kontrolle über ihre Infrastruktur, während sie von den Fachkenntnissen und Ressourcen von REMONDIS als eines der deutschlandweit führenden Recyclingunternehmen profitiert.

Für uns als privates Unternehmen bietet dieses Modell die Möglichkeit, langfristige Verträge und Einnahmenströme zu sichern und uns zugleich auf unsere Kernkompetenzen zu konzentrieren. Um sicherzustellen, dass unsere bereitgestellten Dienstleistungen oder die Nutzung der Infrastruktur den vereinbarten Standards und Anforderungen entsprechen, arbeiten wir eng mit der Kommune zusammen. Das Modell kann auch an ein Kooperationsmodell gekoppelt sein, bei dem der Vertrag nicht direkt mit der Kommune, sondern mit einer Öffentlich-Privaten Kooperationsgesellschaft abgeschlossen wird. Diese Partnerschaft kann dazu beitragen, dass weitere Vorteile und Synergien zwischen den beteiligten Parteien geschaffen werden.

Merkmale Betriebsführungsmodell

Vertrags­zeitraum

5-15 Jahre

Entscheidungs­gewalt

K

Investitionen

K

Planung und Konstruktion

K

Betriebs­verantwortung

K

Betriebs­führung

R

Equipment­stellung

R

Leistungs­erbringung

R

Instand­haltung

R

Strategische Beratung

-

Direkterhalt von Geldmitteln

-

Gewinn­ausschüttung

-

Überkreuz­beteiligung*

-

*REMONDIS (RE) und Kommune (K) ergänzen sich bei einzelnen Leistungen. Zum Beispiel: REMONDIS bringt eine Niederlassung ein und die Kommune ihren Abfallwirtschaftsbetrieb.

Fragen und Antworten zum Betriebsführungsmodell

Im Betriebsführungsmodell behält die Kommune die volle Kontrolle und finanzielle Verantwortung für Infrastruktur und Dienstleistungen. Es gilt also genau abzuwägen, was hier auf die Kommune zukommt. Wir beantworten in diesem Zusammenhang einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist ein Betriebsführungsmodell und gehört es zu den ÖPP-Modellen?

Beim Betriebsführungsmodell überträgt die Kommune die operative Führung einer Einrichtung an einen privaten Partner. Dieser übernimmt den Betrieb im Auftrag der Kommune, während Eigentum, Aufgabenverantwortung und das wesentliche wirtschaftliche Risiko grundsätzlich bei der öffentlichen Hand verbleiben. Aufgrund der vergleichsweise klaren Aufgabenteilung gilt das Betriebsführungsmodell häufig als Einstieg in eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP).

Kann die Instandhaltung an den privaten Partner übertragen werden?

Ja, die Instandhaltung kann auf den privaten Betriebsführer übertragen werden. Sie bleibt dann jedoch wirtschaftlich eine Leistung im Auftrag der Kommune und der Betriebsführer handelt auch hier im Namen der öffentlichen Hand, nicht auf eigenes Risiko. Umfang, Standards und Vergütung der Instandhaltungsleistungen werden im Vertrag verbindlich geregelt.

Welche rechtlichen Aspekte müssen beim Betriebsführungsmodell beachtet werden?

Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwirtschaftsrecht der jeweiligen Gemeindeordnung, das Vergaberecht sowie ggf. das Dienstleistungskonzessionsrecht. Da die Kommune Aufgabenträgerin bleibt, sind öffentlich-rechtliche Pflichten – etwa Gebührenkalkulation oder Versorgungssicherheit – weiterhin von ihr zu erfüllen. Der Betriebsführungsvertrag muss klar regeln, wer in welchem Umfang handlungs- und haftungsberechtigt ist.
 

Ist für ein Betriebsführungsmodell eine Ausschreibung erforderlich?

In der Regel ja. Überschreitet der Auftragswert die EU-Schwellenwerte, ist eine europaweite Ausschreibung nach den Vorschriften des Vergaberechts (GWB, VgV) erforderlich. Auch unterhalb der Schwellenwerte gelten kommunalrechtliche Transparenz- und Wettbewerbsgrundsätze. Eine sorgfältige vergaberechtliche Prüfung im Vorfeld ist daher unerlässlich, um Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Kann ein Betriebsführungsmodell in ein anderes ÖPP-Modell überführt werden?

Ja, das Betriebsführungsmodell kann zu einem umfassenderen ÖPP-Modell weiterentwickelt werden. Es lässt sich beispielsweise um ein Kooperationsmodell ergänzen. Voraussetzung hierfür sind eigenständige Verfahrensschritte, insbesondere ein erneutes Vergabeverfahren. Die im Betriebsführungsmodell gewonnenen Erfahrungen bilden eine wertvolle Grundlage für die Weiterentwicklung der Partnerschaft.

Sie benötigen weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Öffentlich-Privaten Partnerschaften? Jetzt persönlich beraten lassen

Modelle der Zusammenarbeit im Überblick

 BetriebsführungsmodellBetreibermodellKooperationsmodell
Vertragszeitraum5-15 Jahre15-30 Jahre10 Jahre - unbefristet
EntscheidungsgewaltKKK
InvestitionenKRKR
Planung und KonstruktionKRKR
BetriebsverantwortungKRKR
BetriebsführungRRKR
EquipmentstellungRRKR
LeistungserbringungRRKR
InstandhaltungRRKR
Strategische Beratung-CC
Direkterhalt von Geldmitteln--C
Gewinnausschüttung--C
Überkreuzbeteiligung*--C

*REMONDIS (RE) und Kommune (K) ergänzen sich bei einzelnen Leistungen. Zum Beispiel: REMONDIS bringt eine Niederlassung ein und die Kommune ihren Abfallwirtschaftsbetrieb.

Kommunale Services durch REMONDIS als Auftragnehmer – eine zusätzliche Möglichkeit der Zusammenarbeit

Neben den beschriebenen Formen einer ÖPP bieten wir Kommunen auch eine Zusammenarbeit mit REMONDIS als Dienstleister an. Die Kommune fungiert als Auftraggeberin, während wir für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen beauftragt werden. Im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags entwickeln wir gern mit Ihnen einen Service, der ganz auf Ihre Kommune zugeschnitten ist. Dienstleistungen können Bereiche umfassen wie Abfallentsorgung, Straßenreinigung oder Abwassermanagement sowie ein Bündel verschiedener Leistungsarten. Gern beraten wir Sie persönlich

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