Ab dem 18. August 2025 müssen Kommunen und Unternehmen alle Arten von Altbatterien zurücknehmen – auch Lithium-Ionen-Akkus. REMONDIS unterstützt bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu denen unter anderem eine Erhöhung der Sammelquote und eine verbesserte stoffliche Verwertung von Altbatterien zählen.
Mehr Nachhaltigkeit, Recycling und Transparenz im Umgang mit Batterien: Das regelt die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO/BATT2). Seit Februar 2024 gilt sie in allen EU-Mitgliedsländern und löst bis zum 18. August 2025 Schritt für Schritt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Das betrifft auch die auf der alten Richtlinie basierenden nationalen Batterie-Gesetzgebungen. Um die neuen EU-Vorgaben in deutsches Recht zu implementieren, hat das Bundeskabinett im November vergangenen Jahres das Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) beschlossen. Dieses wird mit dem Stichtag im August wirksam.
Als erfahrenes Recyclingunternehmen verfügt REMONDIS über eine umfassende Expertise in allen Belangen rund um den rechtskonformen Umgang mit Altbatterien. Davon profitieren vor allem die vom BattDG betroffenen Unternehmen und Kommunen: REMONDIS unterstützt diese bei der Erfüllung der im Gesetz festgeschriebenen Ziele. Hierzu gehören unter anderem die Sammelziele für Gerätebatterien, welche in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden: Bis Ende 2027 schreibt der Gesetzgeber eine Mindestsammelquote von 63 Prozent vor und bis Ende 2030 von 73 Prozent. Mit modernen Verfahren trägt REMONDIS dazu bei, die im BattDG priorisierten Recyclingeffizienzen und Quoten für stoffliche Verwertung von Altbatterien zu erhöhen.
BattDG erweitert die Rücknahmepflicht von Altbatterien
Das neue Gesetz setzt zudem strengere Standards für die Produktion, Sammlung und Entsorgung von Batterien und berücksichtigt damit erstmals deren gesamten Lebenszyklus. Die Regelungen betreffen die Themenbereiche Bewirtschaftung von Altbatterien, Konformität von Batterien, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe.
Ein zentraler Punkt im BattDG ist die sogenannte Rücknahmepflicht. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfachere Rückgabe von Altbatterien zu ermöglichen, wird diese umfassend erweitert. Bislang mussten nur Gerätebatterien über ein bundesweit zugelassenes und flächendeckendes System gesammelt werden. Mit Inkrafttreten des BattDGs sind der Einzelhandel, kommunale Sammelstellen und Herstellende dazu verpflichtet, alle Altbatterien kostenfrei zurückzunehmen. Das betrifft auch Industrie-, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien sowie Lithium-Ionen-Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes oder E-Scooter.
Lithiumhaltige Batterien sicher lagern mit der RETRON Box
Vor allem lithiumhaltige Batterien bergen ein hohes Gefahrenpotenzial, da sie Brände oder Explosionen verursachen können. REMONDIS weiß um das Risiko von insbesondere alten oder beschädigten Lithium-Ionen-Batterien und hat mit dem RETRON-Behältersystem eine ganzheitliche Lösung für deren fachgerechtes Handling entwickelt. In den stabilen und feuerfesten Akku-Sicherheitsboxen können Batterien unterschiedlicher Art und Größe sicher gelagert, gesammelt und transportiert werden.
Erfahren Sie alles über das RETRON-Behältersystem zur sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus auf retron.world. Mehr über das neue Batterie-Durchführungsgesetz lesen Sie auch hier auf Klimaschutz Kommune, dem Online-Magazin für nachhaltige kommunale Kreislaufwirtschaft und Daseinsvorsorge.
Quellen
- batteriegesetz.de: Die neue EU-Batterieverordnung 2023 (BATT2). Link
- Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG). Link
- IHK Karlsruhe: Batterien: Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll Batteriegesetz (BattG) ersetzen. Link