Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen durch einen Zusatzparagrafen der Bioabfallverordnung. Die Ergänzung definiert noch einmal genauer, wie hoch die Menge an Störstoffen in Bioabfällen sein darf. Das trifft in erster Linie die Abfallentsorger und Unternehmen, die Bioabfälle zu wichtigen ökologische Rohstoffen umwandeln.
01.05.2025
Mehr Aufmerksamkeit und Kontrolle für Bioabfälle: Mit dem neuen zusätzlichen Paragrafen (BioAbfV § 2a) soll der zulässige Anteil an Fremdstoffen in den betroffenen Abfällen noch einmal deutlich reduziert werden. Der erlaubte Anteil an Störstoffen wird sogar noch einmal deutlich gesenkt – ein wichtiges Zeichen für sauber getrennte und bereits vorsortierte Abfälle. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Konsequenzen hieraus verhältnismäßig gering – Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller wie RETERRA, ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe, stehen jedoch vor größeren Aufgaben. Kunststoffe, zu denen auch vermeintlich kompostierbare Abfalltüten zählen, sollen bereits weitgehend aus der Weiterverarbeitung der Bioabfälle wie Vergärung oder Kompostierung herausgehalten werden.
Weniger Störstoffe im Bioabfall – bessere Verwertbarkeit
Die neue Bioabfallverordnung definiert genauer, was künftig in die Biotonne darf: Der Anteil an Fremdstoffen wie Glas, Metall und Kunststoffen darf maximal drei Prozent betragen, kompostierbare Kunststoffe maximal ein Prozent. Damit soll die Qualität der angelieferten Abfälle verbessert werden. Es liegt in der Verantwortung der Entsorger, die Abfälle entsprechend zu kontrollieren und nur Behälter zu entleeren und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen, deren Inhalt den neu definierten Grenzwerten entspricht. Entsorger wie REMONDIS sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Abholung Sichtkontrollen der Abfälle durchzuführen.
Bei einer zu hohen Verunreinigung darf die Abholung der Tonnen verweigert werden und auch Bußgelder können verordnet werden. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Fremdstoffe in den Kreislauf eingebracht werden. Die Bioabfälle, die beispielsweise zu Tierfutter, Biogas oder wichtigen Düngemitteln verarbeitet werden, haben dadurch eine deutlich höhere Qualität und entlasten die bisher notwendigen Sortierprozesse. Biomasseanbieter wie RETERRA beliefern mit hochwertigen Produkten Biogasanlagen, die Strom und Wärme erzeugen. Die Qualität und Zusammensetzung der angelieferten Bioabfälle hat somit auch Einfluss auf den Energieertrag der Verwertung.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Abfallwirtschaft unterstützen
Um die Verwertungskreisläufe von Bioabfällen zu unterstützen, können private Haushalte selbst einen entscheidenden Beitrag zur effizienten Verwertung dieser Abfälle leisten. Entsorgungsunternehmen müssen Störstoffe wie Plastiktüten oder auch Hygieneartikel und Steine, die fälschlicherweise in der braunen Tonne entsorgt werden, mühsam herausfiltern. Durch die neuen Gesetzesvorgaben gelten fortan strengere Auflagen für Entsorger und damit auch für Unternehmen, die biologische Abfälle in wertvolle Ressourcen umwandeln. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Abfallwirtschaft unterstützen, indem sie besonders darauf achten, nur die vorgesehenen Abfälle in die Biotonne zu werfen.
Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich kompostierbaren Plastiktüten oder anderen Verpackungen geboten, da diese nicht generell für die Entsorgung über die Biotonne geeignet sind. Spezielle Bioabfallbeutel aus Papier sind eine geeignete Alternative. Biologisch abbaubare Kunststoff-Sammelbeutel dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Vorgaben der Bioabfallverordnung entsprechen und ihre Verwendung in der jeweiligen Kommune zugelassen ist. Entsprechend zertifizierte Beutel sind am Keimling-Symbol zu erkennen.
Der Gesetzgeber kann zwar den Rahmen vorgeben, in dem Abfälle zu entsorgen oder zu verwerten sind, die Entsorgungsunternehmen sind aber immer auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nur wenn alle Beteiligten, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Entsorger, gemeinsam handeln, können Bioabfälle richtig verwertet werden.
Quellen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen. Link
- Augsburger Allgemeine: Strengere Regeln für Bio-Müll ab Mai – sonst droht Bußgeld. Link
- Bioabfallverordnung: Artikel 1 Änderung der Bioabfallverordnung. Link
- Deutschlandfunk Kultur: Mülltrennung. Warum die kompostierbare Tüte nicht in die Biotonne darf. Link